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   BGH, 28.04.1988 - I ZR 86/86   

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BGH, 28.04.1988 - I ZR 86/86 (https://dejure.org/1988,2117)
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BGH, Entscheidung vom 28. April 1988 - I ZR 86/86 (https://dejure.org/1988,2117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1380
  • MDR 1988, 930
  • VersR 1988, 1066
  • DB 1989, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 31/84

    Einschaltung eines Transportunternehmers als Zwischenhändler

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 86/86
    Das in § 5 GüKG enthaltene Verbot, die Vorschriften des Gesetzes zur Schaffung von Scheintatbeständen zu umgehen, meint nicht nur Scheingeschäfte im Sinne des § 117 BGB, sondern auch ernsthaft gewollte vertragliche Gestaltungen, sofern sie auf einen Mißbrauch der Vertragsfreiheit zum Zwecke der Gesetzesumgehung hinauslaufen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 31/84, LM GüKG Nr. 74 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 15/79

    Baustofftransporte als Werkverkehr als Scheintatbestand bzw. Umgehungstatbestand

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 86/86
    Wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, schließt dieses Erfordernis nicht aus, daß auch der im Streitfall vorliegende Direktverkehr im Streckengeschäft (Fuhrmannshandel) - nämlich die Beförderung von Gütern unmittelbar vom Erzeuger zum Verbraucher ohne Berührung des eigenen Unternehmens - grundsätzlich Werkverkehr sein kann (BGH, Urt. v. 13.3.1981 - I ZR 15/79, LM GüKG Nr. 60).
  • BGH, 20.10.1982 - I ZR 153/80

    Vorliegen eines Umgehungstatbestandes im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes -

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 86/86
    Das ist dann der Fall, wenn zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs nicht der den Umständen nach gewöhnliche und zweckmäßige Weg, sondern unter Ausnutzung der Vertragsfreiheit ein anderer, den wirtschaftlichen Vorgängen ferner liegender und daher ungewöhnlicher Weg eingeschlagen wird, der an den vom Gesetz angeordneten Rechtsfolgen vorbeiführen soll (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1982 - I ZR 153/80, LM GüKG Nr. 68).
  • BGH, 29.03.1974 - I ZR 21/73

    Vorliegen eines Umgehungstatbestands im Sinne von § 5 GüKG

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - I ZR 86/86
    Verfügt der Verwender der Rohstoffe selbst nicht über Fahrzeuge und ist auch der Erzeuger nicht bereit, diese Leistung zu übernehmen, dann muß es als der naheliegende und gewöhnliche Weg angesehen werden, daß der Verwender dritte Unternehmer nicht als weitere Zwischenhändler einschaltet, sondern lediglich mit der Durchführung der Transporte beauftragt (vgl. BGH, Urt. v. 29.3.1974 - I ZR 21/73, LM GüKG Nr. 48; BGH LM GüKG Nr. 60).
  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 128/89

    Güterkraftverkehr auf den Transitstrecken durch die frühere DDR

    Daher handelt es sich nicht um Werkverkehr, wenn es den Vertragsparteien wirtschaftlich nur um die Beförderung geht und der Händlerstellung des Transportunternehmers lediglich eine rechtlich-formale, keine wirtschaftlich erhebliche Bedeutung zukommt, wenn also der Handel lediglich eine künstlich herbeigeführte, sachlich entbehrliche Folge der Güterbeförderung ist (BGH, Urt. v. 13.3.1981 - I ZR 15/79, TranspR 1981, 127; Urt. v. 20.10.1982 - I ZR 153/80, TranspR 1983, 69, 70; Urt. v. 28.4.1988 - I ZR 86/86, TranspR 1988, 366, 367).
  • BGH, 22.10.1992 - I ZR 244/90

    Speditioneller Vorlauf für einen Sammelgutverkehr

    Entscheidend für die Annahme eines solchen speditionellen Vorlaufs ist insoweit vielmehr allein, daß die zum Speditionslager als einem Ort innerhalb der Nahzone abgefertigte Sendung in ihrem Bestand (in der Zusammensetzung nach ihren Einzelpartien) am Speditionslager geändert wird, und zwar aus Erwägungen, für die Gründe der Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit im Rahmen der Erfüllung des übernommenen Speditionsauftrags maßgebend sind (vgl. BGH, Urt. v. 3.3. 1960 - II ZR 196/57, NJW 1960, 1057 = VersR 1960, 435; s.a. BGH, Urt. v. 28.4.1988 - I ZR 86/86, TranspR 1988, 366, 368 f. = VersR 1988, 1066, 1067).
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   BGH, 22.04.1982 - I ZR 86/86   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schaden durch Verlust von Frachtbriefen - Mehrere selbständigen Packstücke einer Sendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 516
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